Liebe Eltern,

liebe Erziehungsberechtigte,

bitte beachten Sie: Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.2020 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist oder Abschlussschüler im Bereich der kritischen Infrastruktur ist;
  • im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).

Bitte informieren Sie uns einen Tag bevor die Betreuung benötigt wird per Email und werfen Sie dann den Antrag für die Notbetreuung ausgefüllt in den Briefkasten der Schule. Zudem benötigen wir das beglaubigte Schreiben Ihres Arbeitgebers sowie die genauen Uhrzeiten, in der Sie die Betreuung (Beginn 8 Uhr) Anspruch nehmen wollen.

Wichtig:

Stellen Sie durch Fiebermessen täglich sicher, dass Ihr Kind keinen Infekt hat. Sollte dies der Fall sein, informieren Sie uns bitte rechtzeitig und es besteht dann auch keine Betreuungsmöglichkeit.

Beim Betreten des Schulgeländes besteht Maskenpflicht. Ihre Kinder suchen sofort den Notbetreuungsparklatz vor der Schule auf und werden dort von den Lehrkräften in Empfang genommen.

Denken Sie auch daran, Ihrem Kind ausreichend Essen und Trinken mitzugeben.

Die Formular zur Anmeldung der Notfallbetreuung finden Sie hier:

Antrag auf Notfallbetreuung (systemrel. Berufe)

Antrag auf Notfallbetreuung (alleinerz.)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Marion Häusler-Lindl, Rin                           Sabine Schweiger, KRin